Andreas Winter 
Stadtrat Stuttgart. Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen
in Zusammenhang mit COVID-19 von Stadt, Land und Bund

Am Donnerstag werden wir im Stuttgarter Gemeinderat eine Vorlage abstimmen unter dem Titel „Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen in Zusammenhang mit COVID-19“. Bund und Land haben umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. In dieser Vorlage hat der Oberbürgermeister die Maßnahmen zusammengefasst, die die LHS Stuttgart als Sofortmaßnahme dem Gemeinderat vorschlägt. Eingeflossen sind zahlreiche Anregungen und Anträge einzelner Fraktionen, auch die von uns GRÜNEN.

Die Vorlage gliedert sich in Zahlungserleichterungen durch Stundungen bei Gewerbesteuern, Gebühren, Mieten und Pachten. Im Bereich Sport und Kultur wird es zusätzliche gesonderte Zuwendungen geben müssen.

Wir GRÜNE begrüßen das Paket welches eine Ergänzung zu den Soforthilfen von Bund und Land und auch der EU. Hierzu sind schnell unbürokratische Soforthilfen auf den Weg gebracht worden wie zum Beispiel:

Direktzuschüsse in einer Gesamtsumme von 50 Mrd. EURO:

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Die Antragsteller sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte wie Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

           15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Für mittelständische und Große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe wurden Wirtschaftsstabilitätsfonds bis zu 600 Mrd. EURO aufgelegt, davon 400 Mrd. für Bürgschaften und Kreditgarantien.

Eine Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes ist auf den Weg gebracht worden, sowie steuerpolitische Maßnahmen von Stundungen usw.

Für Privatpersonen gibt es zahlreiche Hilfen wie den

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung 

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Vorraussetzung dafür ist,

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen      haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Oder den Vereinfachter Zugang zu Arbeitslosengeld II:

 

Mit dem Sozialschutz-Paket wurde vorübergehend ein vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II geschaffen. Für einen Zeitraum von sechs Monaten wird in der Regel auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Die Unterkunftskosten gelten ohne Prüfung als angemessen.

 

Unkomplizierte Antragstellung:

Wer durch das Coronavirus in eine Notlage gerät und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen muss, kann dies unkompliziert und schnell tun. Das notwendige Formular ist online zu finden. Es kann auch formlos - telefonisch oder per E-Mail - ein Antrag bei der Jobcenter-Zweigstelle in Wohnortnähe gestellt werden, die Formulare werden dann zugeschickt. Die jeweiligen Kontaktdaten sind online zu finden unter: www.stuttgart.de/jobcenter

https://www.stuttgart.de/item/show/690833

 

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Programme werden gerade ständig weiterentwickelt und ausgeweitet.

 
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